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16 September 2022

Drittstaatsangehörige aus der Ukraine: Das hat sich seit dem 22.8.22 geändert !

Zum 31. August endet für viele Drittstaatsangehörige, die bislang nicht den vorübergehenden Schutz oder eine andere Aufenthaltserlaubnis erhalten konnten, der Zeitraum, in dem sie sich rechtmäßig ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten können. Pro Asyl hat hier die wichtigsten Punkte für diese Personengruppe zusammengestellt.

Letzte Änderung am Freitag, 16 September 2022 18:18