Flüchtlingsaufnahme

Flüchtlinge, die es nach Deutschland geschafft haben, können in jeder Behörde einen Asylantrag stellen, auch bei der Polizei. Wenn sie einen Asylantrag gestellt haben, müssen sich die Flüchtlinge in eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung begeben, die nach dem Asylverfahrensgesetz von allen Bundesländern vorgehalten werden muss.

Die Erstaufnahmeeinrichtungen für Rheinland-Pfalz befinden sich in Trier und Ingelheim, mit verschiedenen Außenstellen, u.a. in Ahrweiler, sowie Hermeskeil und Kusel.

Es ist nicht sicher ob die Flüchtlinge tatsächlich dann auch in der Einrichtung bleiben können, in der sie zunächst angekommen sind. Die Verteilung wird bundesweit über das sogenannte System „EASY“ verwaltet; darin wird zunächst geprüft, welche Erstaufnahmeeinrichtung zuständig ist, in die dann die Verteilung erfolgt.

 

 

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