Gesundheitsfürsorge
Gravierend sind die Einschränkungen in der gesundheitlichen Versorgung:
Die Behandlungskosten werden allein über das Sozialamt finanziert, eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist zunächst nicht vorgesehen – zumindest solange der Flüchtling nicht arbeitet oder anerkannt ist.
In der Regel werden nur die Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände übernommen. Sehr schwierig sind die Versorgung mit Sehhilfen und Zahnersatz sowie die Behandlung psychosomatischer und chronischer Erkrankungen.
Rund 20 Jahre lang lagen die Leistungen nach diesem Gesetz um rund 30 Prozent niedriger als die Sätze nach "Hartz IV" – und damit weit unter dem, was in Deutschland als menschenwürdiges Existenzminimum gilt. Im Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht die Leistungen als "evident unzureichend" kritisiert; sie mussten deutlich angehoben werden.