Soziale Leistungen / Finanzielles

Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt oder eine Duldung erhalten haben und bedürftig sind, erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach diesem Gesetz haben Sachleistungen  grundsätzlich Vorrang vor Geldleistungen.

Dazu heißt es im Asylbewerberleistungsgesetz (§3): „Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege  und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt"

Sachleistungen oder Geld?

In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Sachleistungen gewährt

Zusätzlich zu den Sachleistungen bekommen die Flüchtlinge ein sogenanntes Taschengeld zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.

In den meisten rheinland-pfälzischen Kommunen werden trotz des Vorrangs des Sachleistungsprinzips aus praktischen und arbeitsökonomischen Gründen Geldleistungen gewährt. In einzelnen Kommunen können und bestimmten Voraussetzungen Gutscheine ausgegeben werde

 

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