Integrationsförderung

Integrationsförderung und Arbeitsmarkt

Sie wollen und sollen das Leben in Deutschland verstehen; sie wollen ihrerseits auch sprachlich verstanden werden: Deswegen ist es wichtig, dass Asylsuchende und Flüchtlinge die deutsche Sprache lernen. Gerade zu Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland sind sie meistens hoch motiviert, die Sprache zu erlernen.

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Flüchtlingsaufnahme

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Flüchtlingsaufnahme

Flüchtlinge, die es nach Deutschland geschafft haben, können in jeder Behörde einen Asylantrag stellen, auch bei der Polizei. Wenn sie einen Asylantrag gestellt haben, müssen sich die Flüchtlinge in eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung begeben, die nach dem Asylverfahrensgesetz von allen Bundesländern vorgehalten werden muss.

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Gesundheitsfürsorge

Gesundheitsfürsorge

Gravierend sind die  Einschränkungen in der gesundheitlichen Versorgung:

Die Behandlungskosten werden allein über das Sozialamt finanziert, eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist zunächst nicht vorgesehen – zumindest solange der Flüchtling nicht arbeitet oder anerkannt ist.

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Wer sind Flüchtlinge?

Flüchtlinge und ihr möglicher "Aufenthaltsstatus"

Asylberechtigte im Sinne unsere Grundgesetzes sind Menschen, die das Asylverfahren individuell mit Erfolg durchlaufen haben, und nicht – zumindest nicht nachweisbar – durch andere EU-Länder oder sichere Drittländer nach Deutschland gekommen sind, sondern auf  direktem Weg hier eingereist ist. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.

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Soziale Leistungen

Soziale Leistungen / Finanzielles

Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt oder eine Duldung erhalten haben und bedürftig sind, erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach diesem Gesetz haben Sachleistungen  grundsätzlich Vorrang vor Geldleistungen.

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Das deutsche Asylverfahren

Ablauf eines Asylverfahrens in Deutschland

Das deutsche Asylverfahren ist kompliziert und undurchsichtig

Der Asylantrag

Wenn Flüchtlinge das Recht auf Asyl in Anspruch nehmen wollen, müssen sie einen Asylantrag stellen. Das kann laut Asylverfahrensgesetz jeder Ausländer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat oder sein gesetzlicher Vertreter. Mit dem Asylantrag, der mündlich oder schriftlich gestellt werden kann, erhält der Flüchtling eine „Aufenthaltsgestattung“.

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Verteilung

Zuständigkeit, Aufnahmequote, Residenzpflicht

Die Bestimmung der Zuständigkeit hängt zum einen ab von freien Plätzen in den Einrichtungen. Da jeder Erstaufnahmeeinrichtung eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zugeordnet ist, spielt außerdem eine Rolle, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das Heimatland des Asylsuchenden bearbeitet wird; nicht jede Außenstelle bearbeitet nämlich jedes Herkunftsland.

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