Integrationsförderung und Arbeitsmarkt
Sie wollen und sollen das Leben in Deutschland verstehen; sie wollen ihrerseits auch sprachlich verstanden werden: Deswegen ist es wichtig, dass Asylsuchende und Flüchtlinge die deutsche Sprache lernen. Gerade zu Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland sind sie meistens hoch motiviert, die Sprache zu erlernen.
Flüchtlinge, die neu ins Bundesgebiet eingereist sind und eine Aufenthaltsgestattung im Rahmen des Asylverfahrens oder eine Duldung besitzen, haben zunächst keinen Anspruch auf staatliche geförderte Sprachhilfe. Da sie in der Regel nicht über finanzielle Mittel verfügen, um private Sprachkurse zu nutzen, sind Alternativen gefragt. Oft bieten Ehrenamtliche für die Flüchtlinge kostenlose Angebote an. Meist handelt es sich dabei um Sprach- und Orientierungsmaßnahmen, die am Alltag der Menschen orientiert sind.
Die frühzeitige Sprachförderung ist auch deshalb dringend erforderlich, weil es Änderungen bei dem Recht zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis gegeben hat. Ein Arbeitsverbot besteht nur noch für die ersten drei Monate des Aufenthaltes von Asylsuchenden und Geduldeten. Auch danach haben sie zunächst nur eingeschränkte Chancen auf einen Job, weil es "bevorrechtigte Arbeitnehmer" gibt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge. Nach fünfzehn Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge ohne Einschränkungen arbeiten.